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   FG Hamburg, 23.04.2014 - 6 K 277/13   

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FG Hamburg, 23.04.2014 - 6 K 277/13 (https://dejure.org/2014,16812)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23.04.2014 - 6 K 277/13 (https://dejure.org/2014,16812)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23. April 2014 - 6 K 277/13 (https://dejure.org/2014,16812)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 81 Abs. 4, EStG § 62 Abs. 2, AufenthG § 6 Abs. 4 S. 3
    Nationales Visum, Visum D, Visum "D", Fiktionsbescheinigung, Erlaubnisfiktion, Kindergeld, Rückwirkung, Aufenthaltserlaubnis, Erwerbstätigkeit, Arbeitnehmer, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltstitel, Drittstaatsangehörige

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldberechtigung bei einem Visum

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldberechtigung bei einem Visum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeldberechtigung bei einem Visum

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1597
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 25.07.2007 - III R 55/02

    Kindergeldanspruch von ausländischen Mitgliedern des Verwaltungs- und technischen

    Auszug aus FG Hamburg, 23.04.2014 - 6 K 277/13
    § 62 Abs. 2 EStG hat zum Ziel, Kindergeld nur solchen ausländischen Staatsangehörigen zukommen zu lassen, die sich rechtmäßig und voraussichtlich auf Dauer in der Bundesrepublik aufhalten (siehe BFH-Urteil vom 25.07.2007 III R 55/02, BStBl II 2008, 758 unter Hinweis auf den Beschluss des BVerfG vom 06.07.2004 1 BvL 4/97 u. a., BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114).

    Zwar dürfen ausländische Staatsangehörige, die sich rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, voraussichtlich auf Dauer in der Bundesrepublik einer erlaubten Erwerbstätigkeit nachgehen, in das Sozialversicherungssystem eingegliedert und einkommensteuerpflichtig sind, grundsätzlich nicht vom Kindergeld ausgeschlossen werden (vgl. BFH-Urteil vom 25.07.2007 III R 55/02, BStBl II 2008, 758).

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus FG Hamburg, 23.04.2014 - 6 K 277/13
    § 62 Abs. 2 EStG hat zum Ziel, Kindergeld nur solchen ausländischen Staatsangehörigen zukommen zu lassen, die sich rechtmäßig und voraussichtlich auf Dauer in der Bundesrepublik aufhalten (siehe BFH-Urteil vom 25.07.2007 III R 55/02, BStBl II 2008, 758 unter Hinweis auf den Beschluss des BVerfG vom 06.07.2004 1 BvL 4/97 u. a., BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114).

    Auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, HFR 2005, 162) oder der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 25.10.2005 (59140/00 - Opitz - BFH/NV 2006, Beilage 3, 357) folgt nicht die Verfassungswidrigkeit des § 62 EStG.

  • BFH, 01.12.1997 - VI B 147/97

    Besitz einer Aufenthaltsberechtigung als Voraussetzung für den Kindergeldanspruch

    Auszug aus FG Hamburg, 23.04.2014 - 6 K 277/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, bedeutet "im Besitz", dass der Ausländer den Aufenthaltstitel körperlich in Händen hält (vgl. BFH Beschlüsse vom 01.12.1997 VI B 147/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 1998, 696; vom 18.12.1998 VI B 221/98, BStBl II 1999, 140).

    Diese Voraussetzung ist nur und erst dann erfüllt, wenn der Ausländer einen Aufenthaltstitel tatsächlich in Händen hält, ihm also das Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik durch entsprechenden Verwaltungsakt mit Wirkung für die Bezugszeit des Kindergeldes zugebilligt worden ist (BFH-Beschluss vom 01.12.1997, VI B 147/97, BFH/NV 1998, 696).

  • BFH, 18.12.1998 - VI B 221/98

    Bindungswirkung von Zusicherungen der Familienkassen

    Auszug aus FG Hamburg, 23.04.2014 - 6 K 277/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, bedeutet "im Besitz", dass der Ausländer den Aufenthaltstitel körperlich in Händen hält (vgl. BFH Beschlüsse vom 01.12.1997 VI B 147/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 1998, 696; vom 18.12.1998 VI B 221/98, BStBl II 1999, 140).
  • FG Köln, 23.05.2008 - 2 K 757/01

    Anspruch eines sich ohne Aufenthaltserlaubnis im Inland aufhaltenden vormals im

    Auszug aus FG Hamburg, 23.04.2014 - 6 K 277/13
    bb) Entscheidungen anderer Finanzgerichte zum nicht mehr geltenden und ebenfalls eine Fiktionsbescheinigung regelnden § 69 Abs. 3 AuslG sind nicht auf den Streitfall übertragbar; jenen Urteilen liegen Sachverhalte zugrunde, in denen bereits bei Erteilung der Fiktionsbescheinigung eine Aufenthaltserlaubnis und nicht nur ein Visum vorlag (vgl. FG Köln, Urteil vom 23.05.2008 2 K 757/01, EFG 2008, 1396; FG Münster, Urteil vom 14.01.2005 11 K 3588/04 Kg, EFG 2005, 626; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 08.09.2004 2 K 55/03, EFG 2005, 307).
  • FG Niedersachsen, 08.09.2004 - 2 K 55/03

    Voraussetzungen der Berechtigung Kindergeld in Anspruch nehmen zu können;

    Auszug aus FG Hamburg, 23.04.2014 - 6 K 277/13
    bb) Entscheidungen anderer Finanzgerichte zum nicht mehr geltenden und ebenfalls eine Fiktionsbescheinigung regelnden § 69 Abs. 3 AuslG sind nicht auf den Streitfall übertragbar; jenen Urteilen liegen Sachverhalte zugrunde, in denen bereits bei Erteilung der Fiktionsbescheinigung eine Aufenthaltserlaubnis und nicht nur ein Visum vorlag (vgl. FG Köln, Urteil vom 23.05.2008 2 K 757/01, EFG 2008, 1396; FG Münster, Urteil vom 14.01.2005 11 K 3588/04 Kg, EFG 2005, 626; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 08.09.2004 2 K 55/03, EFG 2005, 307).
  • BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 2269/07

    Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch willkürfreies Unterlassen einer

    Auszug aus FG Hamburg, 23.04.2014 - 6 K 277/13
    Eine verfassungskonforme Auslegung darf den normativen Gehalt der auszulegenden Vorschrift daher nicht grundlegend neu bestimmen, das gesetzgeberische Ziel darf nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht werden (BVerfG-Beschluss vom 16. Juni 2009 1 BvR 2269/07, BauR 2009, 1424).
  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Auszug aus FG Hamburg, 23.04.2014 - 6 K 277/13
    Bei ausländischen Staatsangehörigen, denen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteilt wird, geht der Entwurf von einem dauerhaften Aufenthalt aus, wenn die Aufenthaltserlaubnis und die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung unmittelbar verlängert werden können oder wenn es einer solchen Zustimmung nicht bedarf." (ausführlich hierzu siehe die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht durch das Niedersächsische Finanzgericht vom 21.08.2013, 7 K 116/13, zitiert nach juris).
  • FG Münster, 14.01.2005 - 11 K 3588/04

    Anspruchsberechtigung; Aufenthaltserlaubnis, Ausländer; Kindergeld

    Auszug aus FG Hamburg, 23.04.2014 - 6 K 277/13
    bb) Entscheidungen anderer Finanzgerichte zum nicht mehr geltenden und ebenfalls eine Fiktionsbescheinigung regelnden § 69 Abs. 3 AuslG sind nicht auf den Streitfall übertragbar; jenen Urteilen liegen Sachverhalte zugrunde, in denen bereits bei Erteilung der Fiktionsbescheinigung eine Aufenthaltserlaubnis und nicht nur ein Visum vorlag (vgl. FG Köln, Urteil vom 23.05.2008 2 K 757/01, EFG 2008, 1396; FG Münster, Urteil vom 14.01.2005 11 K 3588/04 Kg, EFG 2005, 626; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 08.09.2004 2 K 55/03, EFG 2005, 307).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe;

    Auszug aus FG Hamburg, 23.04.2014 - 6 K 277/13
    Der Rechtsstreit war auch nicht wegen der Vorlagen des niedersächsischen Finanzgericht vom 21.08.2013 (z. B. 7 K 113/13, zitiert nach juris) an das Bundesverfassungsgericht auszusetzen.
  • BFH, 05.02.2015 - III R 19/14

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Der Kindergeldanspruch setzt vielmehr voraus, dass der Kindergeldberechtigte im maßgeblichen Streitzeitraum einen Aufenthaltstitel tatsächlich (körperlich) in den Händen hält (Senatsbeschluss vom 9. November 2012 III B 138/11, BFH/NV 2013, 372, Rz 5; FG Hamburg, Urteil vom 23. April 2014  6 K 277/13, EFG 2014, 1597).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2022 - 1 K 21/22

    Nationales Visum als Aufenthaltstitel i.S. des § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG

    Sie verweist insoweit auf ein Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 23.04.2014 (6 K 277/13, juris).

    Soweit sich die beklagte Familienkasse dagegen auf die Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg vom 23.04.2014 (6 K 277/13, juris) beruft, kann dem nach der Gesetzesänderung mit Wirkung zum 01.03.2020 nicht (mehr) gefolgt werden.

    Soweit das Finanzgericht Hamburg in seiner Entscheidung vom 23.04.2014 die Auffassung vertrat, dass ein Visum "D" (nationales Visum) nicht zu einem dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik berechtige, sondern nur zu einer Einreise zum Zwecke eines längerfristigen Aufenthalts (6 K 277/13, juris Rn. 26), kann dem ebenfalls nicht gefolgt werden.

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